Mit weniger als 19 Mitarbeiter müssen Sie wahrscheinlich keinen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Sie sind trotzdem verpflichtet die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, einzuhalten und umzusetzen.
Wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, können die Bußgelder für unvollständige und fehlerhafte Datenschutz Dokumentation bis zu 4% des Jahresumsatzes Ihres Unternehmens betragen. In den Berichten der Aufsichtsbehörden ist zu lesen, dass z.B. kleinere Fehler in der Datenschutz-Dokumentation bereits mit Bußgeldern zwischen 4.000 bis 16.000 Euro bestraft werden.
Gehen Sie keine unnötigen Risiken ein und lassen Sie sich unterstützen.
Sie suchen einen Dienstleister für Ihre Datenschutzpflicht?
Ihre 33 Gründe für eine Zusammenarbeit mit uns
Sie haben die Wahl zwischen einer minimalen Unterstützung oder einem Rund-um-Sorglos Programm. Sie erhalten nur hier eine einzigartige Flexibilität. Durch einen jederzeit möglichen Wechsel und eine nur 4-wöchige Kündigungsfrist.
* Die Preise sind Nettopreise. Diese Preisangebote gelten für Institutionen, welche nicht verpflichtet sind, gemäß DSGVO und BDSG einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie können jederzeit zwischen halb- und jährlicher Abrechnungsmodus.