Mindestanforderung im Datenschutz

Überall wird ganz viel geschrieben und ein riesiger Popanz um das Thema Datenschutz gemacht.

Dabei ist das Thema Datenschutz nicht so neu wie man glaubt und schon gar nicht so kompliziert wie man denkt.

Generell sind alle gewerblichen Unternehmer, Freiberufler und auch private Vermieter verpflichtet die DSGVO einzuhalten und umzusetzen. Einen großen Vorteil haben dabei die Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter, die Kraft § 37 DSGVO und § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.
Damit ist Kompetenz im Bereich Datenschutz gegeben. Bei den Kleinunternehmen ist einzig und allein der Inhaber oder gesetzliche Vertreter (z.B. Geschäftsführer) dafür verantwortlich. Deshalb wird dieser auch Verantwortlicher genannt. Oft wird der Datenschutz etwas falsch interpretiert, so das die Kleinunternehmen keine weitere Dokumentation zum Datenschutz haben.

Dies ist ein gefährlicher Irrtum!

Folgende Dokumente muss jedes Unternehmen (inkl. Freiberufler oder privater Vermieter) zum Thema Datenschutz vorweisen:

  • Verfahrensverzeichnis
  • Informationsblatt
  • Auftragsverarbeitungsvertrag
  • TOM´s – Technische und organisatorischer Maßnahmen

 

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